Wir verhelfen Ihnen zum Recht!                                                                                    In 100 Jahren Rechtsanwaltpraxis mit 4 Anwaltsgenerationen = Beweis für den Erfolg zu Gunsten unserer Mandanten

Wir sind für Sie im "Das Haus des Rechts" tätig, als

 

  • Rechtsanwalt oder Fürsprecher
  • Scheidungsanwalt
  • Rechtsvertreter für Kläger oder Beklagte
  • Mediator
  • Strafverteidiger
  • Opferhilfeanwalt
  • Erbrechtsanwalt
  • Verwalter
  • Militärstrafverteidiger
  • Berater
  • Willensvollstrecker
  • Inkassostelle
  • Anwalt der ersten Stunde (Ereignis? Anwalt gesucht? Wir sind 24 h auf Pikett!  In alter Militärsprache heisst das Mob BG 1)

 

Wir arbeiten für Sie ...

  • als unabhängige Rechtsanwälte mit Kompetenz, unter Wahrung des Anwaltsgeheimnisses und aller Rechtsgrundsätze des Rechtsstaates.   
  • vor allen Gerichten in der Schweiz. Unsere verschiedenen Rechtsgebiete finden Sie in der Rubrik Rechtsgebiete
  • zielorientiert und im Namen unserer Klienten. Wenn nötig sind wir auch als "Anwalt der ersten Stunde" und rund um die Uhr für Sie tätig. In Partnerschaften mit einem Treuhandbüro, einem Notaren und Steuerexperten können wir Sie umfassend beraten und vertreten. Durch unsere juristische Verbindung mit einer Londoner Anwaltskanzlei im Grey's Inn vertreten wir auch mit dem Ausland vernetzte Fälle in der Schweiz oder sind Bindeglied in ausländischen Fällen im englischsprachigen Raum.
  • mit jahrzehntelanger Erfahrung und umfassender Aus- und Weiterbildung.

Dies verbürgt die hohe Qualität unserer Dienstleistungen. Unser Büro blickt mit 3 Rechtsanwälten auf über 100 Jahre Rechtstradition zurück, die sich teilweise auch in Bundesgerichtsurteilen widerspiegelt. Angehörige des Familiengeschlechts sind seit dem 14. Jh. mit dem Recht verbunden (siehe Gaensli unter www.gaensli.ch

 

Auch nach dem Urteil sind wir für Sie als Rechtsanwalt weiter da. Wir setzen das errungene Recht zielstrebig und rasch um, bzw. durch.

 

Und: Unsere Mandanten entscheiden, ob ein Fall aussergerichtlich, gerichtlich oder über die Mediation zu lösen ist.

 

Und noch etwas: Recht hat man erst, wenn man es durchsetzt!

 

Zum 100. Geburtstag haben wir uns eine neue Homepage geschenkt: www.abkg-advogaensli.ch