Der Rechtsanwalt übt seine Tätigkeiten in voller Unabhängigkeit auf eigene Verantwortung aus.
Dagegen hat er einen strengen Pflichtenkatalog zu befolgen:
Gesetzliche Vorschriften
- Sorgfältiges Führen der übertragenen Geschäfte.
- Vermeiden eigener Konflikte oder Drittinteressen.
- Abdecken der beruflichen Risiken durch eine Berufshaftpflichtversicherung.
- Wahren des Anwaltsgeheimnisses nach StGB.
Standesregeln
Einhalten des Ehrenkodexes (Standesregeln)
Aufsicht
Die kantonalen Anwaltsverbände sind im Schweizerischen Anwaltsverband zusammengeschlossen. Diese Berufsorganisation bemüht sich unter anderem
- allen Personen den Zugang zum Recht offen zu halten.
- um berufliche Weiterbildung ihrer Mitglieder.
- um den Fortbestand der Unabhängigkeit und Selbstständigkeit der Anwälte.
- um striktes Einhalten der Standesregeln. Sie spricht wenn nötig Ermahnungen aus und schliesst in schweren Fällen den fehlbaren Anwalt aus dem Berufsverband aus.